unbefristet und in Vollzeit (39 Stunden/Woche bei Tarifbeschäftigten) gesucht. Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein und im Rheinland mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
Krisensicherer Vollzeit-Job mit flexiblen Arbeitszeiten und Home-Office
unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Altersvorsorge
Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 (TVöD-V,
Bereich IT)
kostenfreie Parkplätze und Lademöglichkeiten für E-Autos und -Bikes
umfangreiches
Fortbildungs-
angebot
Wir sind Mitglied im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"
Der Zweckverband KRZN stellt für seine Mitglieder, sowie weitere externe Kommunen (z.B. Kreis- und Stadtverwaltungen), die Software SAP HCM für die Personalwirtschaft bereit. Mit unterschiedlichen HCM-Modulen unterstützt das KRZN damit die Personalsachbearbeitung bei den Kommunen.
Das KRZN sucht kurzfristig eine engagierte Verstärkung unseres Teams in der SAP HCM Beratung mit dem Schwerpunkt Personalabrechnung.
Sie werden als Anwendungsberaterin / Anwendungsberater in der Abteilung „Konto“ an unserem Standort in Kamp-Lintfort und auf Wunsch zusätzlich im Home-Office eingesetzt.
Sie arbeiten innerhalb unseres Teams in der Beratung und Pflege des Moduls Personalabrechnung und -administration.
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens 22.03.2026 elektronisch über unser Bewerberportal. Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Frau Thäsler,
02842 – 90 70 647.
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.