unbefristet und in Vollzeit
(39 Stunden/Woche bei Tarifbeschäftigten bzw. 41 Stunden/Woche bei Beamtinnen und Beamten) gesucht.
Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein und im Rheinland mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
Krisensicherer Vollzeit-Job mit flexiblen Arbeitszeiten und Home-Office
unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Altersvorsorge
Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 (TVöD-V,
Bereich IT) bzw. A12 (LBesG NRW)
kostenfreie Parkplätze und Lademöglichkeiten für E-Autos und -Bikes
umfangreiches
Fortbildungs-
angebot
Wir sind Mitglied im Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie"
Bei dem Wort "Datenbank" denken Sie nicht zuerst an ein Geldinstitut und "Veranlagung" hat für Sie nicht nur mit Genetik zu tun? Finden Sie es interessant, im anspruchsvollen Feld der Anwendungsberatung zwischen Gesetzesanforderungen, Anwenderwünschen und Entwicklungen innerhalb einer hochmodernen IT-Umgebung zu agieren, zu koordinieren und dabei auch mal ein kniffliges Rätsel zu knacken? Dann lesen Sie bitte weiter.
Wir suchen Verstärkung für unser hochmotiviertes Team der Anwendungsberatung "Kommunale Steuern und Abgaben". Ein respektvoller Umgang, ein gutes Miteinander und eine starke Kommunikation untereinander sind Bausteine unseres Erfolgs.
Sie werden in der Abteilung „Person“ an unserem Standort in Kamp-Lintfort tätig sein und auf Wunsch zusätzlich im Homeoffice eingesetzt.
Dabei erwarten Sie folgende Aufgaben:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens 15.02.2026 elektronisch über unser Bewerberportal. Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Frau Thäsler,
02842 – 90 70 647.
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.