in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
gesucht.
Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich
auch
für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für 18 Monate mit der Option auf eine unbefristete Übernahme bei Vorliegen der persönlichen und stellenplanmäßigen Voraussetzungen.
Die KRZN GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Kommunalen Rechenzentrums Niederrhein (KRZN). Sie unterstützt das KRZN bei der Erledigung vielfältiger Aufgaben. Das KRZN gehört zu den größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands und sorgt dafür, dass mehr als 18.000 Arbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit modernster kommunaler Informationstechnik ausgestattet werden.
Krisensicherer
Vollzeit-Job
mit flexiblen Arbeitszeiten
Betriebliche Altersvorsorge
Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 11 (in Anlehnung an TVöD-V, Bereich IT)
umfangreiches
Fortbildungs-
angebot
Gute Einarbeitung und spannende Aufgaben
Die Mitarbeitenden der Abteilung „Anwenderbetreuung“ realisieren am Niederrhein und im Rheinland für alle Schulformen ganzheitliche IT-Konzepte. So wirken sie beispielsweise mit im Bereich von Beratungen und Marketingleistungen hinsichtlich der IT-Lösungen für Schulen und Schulträger.
Zur Verstärkung des Servicebereichs „IT-Support für Schulen – Beratung“ suchen wir eine/n IT-Berater/in (m/w/d) mit fundiertem technischem Hintergrund. Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung bei der Konzeption, Projektierung und Entwicklung schulischer Fachanwendungen sowie die Unterstützung beim Übergang in den produktiven Betrieb.
Sie werden an unserem Standort in Kamp-Lintfort tätig sein und auf Wunsch zusätzlich im Homeoffice eingesetzt.
Dabei erwarten Sie folgende Aufgaben:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Bewerbung bis spätestens zum 15.02.2026 elektronisch über unser Bewerberportal. Klicken Sie hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und laden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bei Fragen melden Sie sich gerne telefonisch bei Frau Matrusch,
02842 – 90 70 195.
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX, besonders berücksichtigt.