im Beamtenverhältnis (m/w/d) auf Widerruf
zum 01. August 2026 am Standort Kamp-Lintfort
Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehört zu den zehn größten kommunalen IT-Dienstleistern Deutschlands. Wir versorgen am Niederrhein und im Rheinland mehr als 18.000 Büroarbeitsplätze in den Rathäusern und Kreisverwaltungen mit jeder Form kommunaler Informationstechnik.
Krisensicherer Job mit flexiblen Arbeitszeiten
Wir bauen auf Nachwuchskräfte! Gute Leistungen bieten ausgezeichnete Übernahme-chancen.
Vermögens-
wirksame
Leistungen i.H.v.
6,65 €
Regelmäßiger
Austausch im
Netzwerk der
dualen Studierenden des KRZNs
Moderner Arbeitsplatz, neueste Technik und ein brandneues AzubiLab
An ausgewählten Tagen hast Du die Möglichkeit im Home Office zu arbeiten
Bereits zu Beginn des Studiums wirst Du verbeamtet und erhältst den Status auf Lebenszeit in der Regel nach 7 Jahren.
Im Studiengang E-Government lernst Du, wie man gebrauchstaugliche Softwarelösungen, Produkte und Dienste plant, entwickelt und bereitstellt, um Prozesse und Organisationen in Verwaltungen zu gestalten. Du erwirbst hierzu neben informations- und kommunikationstechnischem Fachwissen auch soziale, kommunikative und organisatorische Kompetenzen.
Das duale Studium zeichnet sich durch einen Wechsel von Theoriephasen an der Hochschule Rhein-Waal in Kamp-Lintfort und Praxisphasen im KRZN aus. Die Theorie aus dem Studium kannst Du bei uns schnell in die Praxis umsetzen und Dein Wissen vertiefen.
Nach Abschluss Deines Studiums bist Du Expertin/Experte für alle Fragen von der Analyse bis zur Implementierung der Informations- und Kommunikationstechnik.
Bitte übermittle uns Deine Bewerbung bis zum 12.10.2025
elektronisch über unser Bewerberportal.
Klicke hierzu auf den Button "Online-Bewerbung" und lade Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bei Fragen melde Dich gerne telefonisch bei Frau Thäsler 02842 – 90 70 647 oder Frau Rabiega-Wilda 02842 – 90 70 677.
Das KRZN verfügt über einen Gleichstellungsplan und verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW. Wir freuen uns auf Bewerbungen von Frauen und werden sie entsprechend den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigen. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX besonders berücksichtigt.